Pflegende Angehörige leisten Großartiges – und brauchen selbst hin und wieder eine Pause. Genau dafür gibt es die Verhinderungs- und die Kurzzeitpflege. Beide Leistungen sorgen dafür, dass die Versorgung weiterläuft, wenn die Hauptpflegeperson ausfällt oder einmal durchatmen muss.
Verhinderungspflege: wenn die Pflegeperson ausfällt
Die Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) springt ein, wenn eine pflegende Angehörige oder ein Angehöriger vorübergehend verhindert ist – etwa durch Urlaub, Krankheit oder einen Termin. Die Pflege wird dann stundenweise oder tageweise von jemand anderem übernommen, während die pflegebedürftige Person zu Hause bleibt.
Kurzzeitpflege: vorübergehend vollstationär
Die Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI) bedeutet eine zeitlich begrenzte Versorgung in einer stationären Einrichtung – zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt, in einer Krisensituation oder zur Überbrückung, bis die häusliche Pflege wieder organisiert ist.
Neuregelung seit 2025: ein gemeinsames Budget
Mit der Pflegereform wurde die Nutzung deutlich vereinfacht: Seit dem 1. Juli 2025 gibt es für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege einen gemeinsamen Jahresbetrag (Entlastungsbudget), aus dem beide Leistungen flexibel kombiniert werden können. Auch die früher geforderte sechsmonatige Vorpflegezeit ist für die Verhinderungspflege entfallen.
Da die konkreten Beträge und Bedingungen gesetzlich angepasst werden, nennen wir hier bewusst keine festen Eurobeträge. Die aktuell für Sie gültigen Werte erfahren Sie bei Ihrer Pflegekasse – oder Sie sprechen uns an, wir ordnen es gemeinsam ein.
Was bedeutet das für Sie?
- Sie können als pflegende Angehörige planbar Urlaub machen oder zur Kur fahren.
- Bei Krankheit der Pflegeperson ist die Versorgung trotzdem gesichert.
- Das Budget lässt sich flexibel zwischen stundenweiser und stationärer Entlastung aufteilen.
- Ergänzend steht allen Pflegegraden der Entlastungsbetrag zur Verfügung.
Wie wir Sie bei der stundenweisen Entlastung und Betreuung im Alltag unterstützen können, lesen Sie auf unserer Seite zu den Entlastungsleistungen. Sprechen Sie uns an – wir finden gemeinsam eine Lösung, die zu Ihrer Familie passt.