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Ratgeber

Pflegekosten & Pflegegrad einfach erklärt

Was kostet ein ambulanter Pflegedienst – und wer zahlt das eigentlich? Hier finden Sie verständliche Antworten zu Pflegegraden, den Leistungen der Pflege- und Krankenkasse und dem Weg zu Ihrem Pflegegrad.

Wer übernimmt die Kosten der ambulanten Pflege?

Für gesetzlich Versicherte mit anerkanntem Pflegegrad tragen in der Regel zwei Stellen den Großteil der Kosten. Welche Kasse zuständig ist, hängt von der Art der Leistung ab:

Pflegekasse (SGB XI)

Zahlt für die Grundpflege und Betreuung – z. B. Hilfe bei Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Höhe abhängig vom Pflegegrad.

Krankenkasse (SGB V)

Zahlt für die ärztlich verordnete Behandlungspflege – z. B. Medikamentengabe, Injektionen oder Verbandwechsel. Für Sie meist kostenfrei.

Die Leistungsbeträge der Pflegekasse im Überblick

Mit einem anerkannten Pflegegrad stehen Ihnen monatliche Leistungen zu. Wenn ein ambulanter Pflegedienst die Pflege übernimmt, spricht man von der Pflegesachleistung. Übernehmen Angehörige die Pflege, gibt es stattdessen das Pflegegeld. Beides lässt sich auch kombinieren.

Pflegegrad Pflegesachleistung Pflegegeld Entlastungsbetrag
Pflegegrad 1 131 €
Pflegegrad 2 796 € 347 € 131 €
Pflegegrad 3 1.497 € 599 € 131 €
Pflegegrad 4 1.859 € 800 € 131 €
Pflegegrad 5 2.299 € 990 € 131 €

Monatliche Beträge, Stand 2025 (ambulante Leistungen). Die Werte werden gesetzlich angepasst – wir nennen Ihnen im Beratungsgespräch gerne die aktuell gültigen Beträge.

Der Entlastungsbetrag: 131 € pro Monat für alle

Zusätzlich steht jedem Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 ein Entlastungsbetrag von 131 € monatlich zu (§ 45b SGB XI). Diesen können Sie z. B. für Betreuung, Begleitung oder hauswirtschaftliche Hilfe einsetzen. Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort – sie lassen sich innerhalb des Jahres ansparen.

So beantragen Sie einen Pflegegrad

Der Weg zum Pflegegrad ist einfacher, als viele denken. In vier Schritten zum Ziel – und wir unterstützen Sie gerne dabei:

  1. 1 Unverbindlich anrufen Sie rufen uns an oder schreiben uns. Wir hören zu und beantworten Ihre ersten Fragen.
  2. 2 Kostenloses Beratungsgespräch Wir besuchen Sie zu Hause, lernen Ihre Situation kennen und beraten zu Leistungen und Kosten.
  3. 3 Individueller Pflegeplan Gemeinsam stellen wir ein Versorgungspaket zusammen, das genau zu Ihnen passt.
  4. 4 Pflege beginnt Ihre feste Bezugspflegekraft startet – zuverlässig, einfühlsam und auf Augenhöhe.

Tipp: Bereiten Sie sich auf den Begutachtungstermin durch den Medizinischen Dienst (MD) gut vor und führen Sie ein kurzes Pflegetagebuch. Gerne geben wir Ihnen dazu hilfreiche Hinweise an die Hand.

Häufige Fragen

Ihre Fragen zu Pflege, Kosten & Pflegegrad

Was kostet ein ambulanter Pflegedienst?

Für gesetzlich Versicherte mit anerkanntem Pflegegrad übernehmen die Pflegekasse (Pflegesachleistung nach SGB XI) und die Krankenkasse (Behandlungspflege nach SGB V) den Großteil der Kosten. Ärztlich verordnete Behandlungspflege ist für Sie in der Regel kostenfrei. Wie hoch ein möglicher Eigenanteil ist, hängt vom Pflegegrad und den gewählten Leistungen ab – wir erstellen Ihnen gerne eine kostenlose, transparente Kostenübersicht.

Welche Gebiete in Berlin versorgt die Sozialstation Mobil?

Wir sind im Berliner Norden tätig – vor allem in Reinickendorf und Pankow. Dazu gehören Wittenau, Märkisches Viertel, Waidmannslust, Hermsdorf, Tegel, Frohnau, Lübars und Wilhelmsruh. Ob wir auch Ihre Straße versorgen, klären wir gerne in einem kurzen Telefonat.

Wie beantrage ich einen Pflegegrad?

Den Pflegegrad beantragen Sie formlos bei Ihrer Pflegekasse (telefonisch oder schriftlich). Anschließend prüft der Medizinische Dienst (MD) in einem Hausbesuch Ihre Selbstständigkeit und empfiehlt einen Pflegegrad von 1 bis 5. Wir unterstützen Sie gerne bei der Vorbereitung des Begutachtungstermins.

Was ist der Unterschied zwischen Grundpflege und Behandlungspflege?

Grundpflege umfasst die körperbezogene Unterstützung im Alltag (z. B. Waschen, Ankleiden, Mobilität) und wird über die Pflegekasse (SGB XI) finanziert. Behandlungspflege umfasst medizinische Maßnahmen auf ärztliche Verordnung (z. B. Medikamentengabe, Injektionen, Verbandwechsel) und wird über die Krankenkasse (SGB V) abgerechnet.

Wie schnell kann die Pflege beginnen?

In dringenden Fällen können wir die Versorgung oft schon innerhalb weniger Tage aufnehmen. Rufen Sie uns einfach an – wir vereinbaren zeitnah ein kostenloses Beratungsgespräch bei Ihnen zu Hause.

Kann ich meinen Pflegedienst frei wählen?

Ja. Sie haben das gesetzlich verankerte Recht, Ihren ambulanten Pflegedienst frei zu wählen – auch wenn Sie bereits von einem anderen Dienst versorgt werden. Ein Wechsel ist jederzeit möglich, und wir kümmern uns um einen reibungslosen Übergang.

Pflegen Sie auch an Wochenenden und Feiertagen?

Ja. Pflege endet nicht am Freitagnachmittag. Unsere Pflegekräfte sind 7 Tage die Woche im Einsatz – auch an Wochenenden und Feiertagen.

Was ist der Entlastungsbetrag von 131 €?

Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI beträgt 131 € pro Monat und steht allen Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 zu. Er kann für Betreuungs- und Entlastungsleistungen sowie für hauswirtschaftliche Hilfen verwendet werden – etwa Begleitung, Betreuung oder Unterstützung im Haushalt.

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Ein kostenloses, unverbindliches Beratungsgespräch klärt alle Fragen zu Leistungen, Pflegegrad und Kosten – gerne bei Ihnen zu Hause.