Wer übernimmt die Kosten der ambulanten Pflege?
Für gesetzlich Versicherte mit anerkanntem Pflegegrad tragen in der Regel zwei Stellen den Großteil der Kosten. Welche Kasse zuständig ist, hängt von der Art der Leistung ab:
Pflegekasse (SGB XI)
Zahlt für die Grundpflege und Betreuung – z. B. Hilfe bei Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Höhe abhängig vom Pflegegrad.
Krankenkasse (SGB V)
Zahlt für die ärztlich verordnete Behandlungspflege – z. B. Medikamentengabe, Injektionen oder Verbandwechsel. Für Sie meist kostenfrei.
Die Leistungsbeträge der Pflegekasse im Überblick
Mit einem anerkannten Pflegegrad stehen Ihnen monatliche Leistungen zu. Wenn ein ambulanter Pflegedienst die Pflege übernimmt, spricht man von der Pflegesachleistung. Übernehmen Angehörige die Pflege, gibt es stattdessen das Pflegegeld. Beides lässt sich auch kombinieren.
| Pflegegrad | Pflegesachleistung | Pflegegeld | Entlastungsbetrag |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | – | – | 131 € |
| Pflegegrad 2 | 796 € | 347 € | 131 € |
| Pflegegrad 3 | 1.497 € | 599 € | 131 € |
| Pflegegrad 4 | 1.859 € | 800 € | 131 € |
| Pflegegrad 5 | 2.299 € | 990 € | 131 € |
Monatliche Beträge, Stand 2025 (ambulante Leistungen). Die Werte werden gesetzlich angepasst – wir nennen Ihnen im Beratungsgespräch gerne die aktuell gültigen Beträge.
Der Entlastungsbetrag: 131 € pro Monat für alle
Zusätzlich steht jedem Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 ein Entlastungsbetrag von 131 € monatlich zu (§ 45b SGB XI). Diesen können Sie z. B. für Betreuung, Begleitung oder hauswirtschaftliche Hilfe einsetzen. Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort – sie lassen sich innerhalb des Jahres ansparen.
So beantragen Sie einen Pflegegrad
Der Weg zum Pflegegrad ist einfacher, als viele denken. In vier Schritten zum Ziel – und wir unterstützen Sie gerne dabei:
- 1 Unverbindlich anrufen Sie rufen uns an oder schreiben uns. Wir hören zu und beantworten Ihre ersten Fragen.
- 2 Kostenloses Beratungsgespräch Wir besuchen Sie zu Hause, lernen Ihre Situation kennen und beraten zu Leistungen und Kosten.
- 3 Individueller Pflegeplan Gemeinsam stellen wir ein Versorgungspaket zusammen, das genau zu Ihnen passt.
- 4 Pflege beginnt Ihre feste Bezugspflegekraft startet – zuverlässig, einfühlsam und auf Augenhöhe.
Tipp: Bereiten Sie sich auf den Begutachtungstermin durch den Medizinischen Dienst (MD) gut vor und führen Sie ein kurzes Pflegetagebuch. Gerne geben wir Ihnen dazu hilfreiche Hinweise an die Hand.