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Pflegeleistung

Entlastungsleistungen & Betreuung

Entlastungsleistungen sind Betreuungs- und Begleitangebote, die pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen im Alltag entlasten. Jeder Mensch mit Pflegegrad hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat (§ 45b SGB XI).

131 € Entlastungsbetrag monatlich

Teil unseres Versorgungsangebots im Berliner Norden.

Im Detail

Das leisten wir für Sie

Pflege ist mehr als Medizin und Körperpflege – sie bedeutet auch Zuwendung, Gesellschaft und Zeit. Mit unseren Entlastungs- und Betreuungsleistungen schenken wir Ihnen Begleitung im Alltag und geben pflegenden Angehörigen wertvolle Verschnaufpausen.

  • Begleitung zu Ärzten, Behörden und Terminen
  • Begleitung und Unterstützung beim Einkaufen
  • Gesellschaft, Gespräche und gemeinsame Aktivitäten
  • Spaziergänge und Ausflüge
  • Betreuung von Menschen mit Demenz
  • Entlastung pflegender Angehöriger

Häufige Fragen

Fragen zu Entlastungsleistungen & Betreuung

Was bedeutet Entlastungsleistungen & Betreuung?

Entlastungsleistungen sind Betreuungs- und Begleitangebote, die pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen im Alltag entlasten. Jeder Mensch mit Pflegegrad hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat (§ 45b SGB XI).

Wer übernimmt die Kosten für Entlastungsleistungen & Betreuung?

Über den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 € (§ 45b SGB XI), der allen Pflegegraden zusteht.

Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?

Alle Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat (§ 45b SGB XI).

Verfällt nicht genutzter Entlastungsbetrag?

Nicht sofort: Nicht genutzte Beträge können innerhalb des Kalenderjahres angespart und übertragen werden. Lassen Sie sich zu den aktuellen Fristen von Ihrer Pflegekasse beraten.

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Ein kostenloses, unverbindliches Beratungsgespräch klärt alle Fragen zu Leistungen, Pflegegrad und Kosten – gerne bei Ihnen zu Hause.