Pflegeleistung
Entlastungsleistungen & Betreuung
Entlastungsleistungen sind Betreuungs- und Begleitangebote, die pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen im Alltag entlasten. Jeder Mensch mit Pflegegrad hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat (§ 45b SGB XI).
Teil unseres Versorgungsangebots im Berliner Norden.
Im Detail
Das leisten wir für Sie
Pflege ist mehr als Medizin und Körperpflege – sie bedeutet auch Zuwendung, Gesellschaft und Zeit. Mit unseren Entlastungs- und Betreuungsleistungen schenken wir Ihnen Begleitung im Alltag und geben pflegenden Angehörigen wertvolle Verschnaufpausen.
- Begleitung zu Ärzten, Behörden und Terminen
- Begleitung und Unterstützung beim Einkaufen
- Gesellschaft, Gespräche und gemeinsame Aktivitäten
- Spaziergänge und Ausflüge
- Betreuung von Menschen mit Demenz
- Entlastung pflegender Angehöriger
Häufige Fragen
Fragen zu Entlastungsleistungen & Betreuung
Was bedeutet Entlastungsleistungen & Betreuung?
Entlastungsleistungen sind Betreuungs- und Begleitangebote, die pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen im Alltag entlasten. Jeder Mensch mit Pflegegrad hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat (§ 45b SGB XI).
Wer übernimmt die Kosten für Entlastungsleistungen & Betreuung?
Über den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 € (§ 45b SGB XI), der allen Pflegegraden zusteht.
Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?
Alle Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat (§ 45b SGB XI).
Verfällt nicht genutzter Entlastungsbetrag?
Nicht sofort: Nicht genutzte Beträge können innerhalb des Kalenderjahres angespart und übertragen werden. Lassen Sie sich zu den aktuellen Fristen von Ihrer Pflegekasse beraten.
Weitere Leistungen
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Wir sind für Sie da
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Ein kostenloses, unverbindliches Beratungsgespräch klärt alle Fragen zu Leistungen, Pflegegrad und Kosten – gerne bei Ihnen zu Hause.