Pflegeleistung
Behandlungspflege
Behandlungspflege umfasst alle medizinisch-pflegerischen Maßnahmen, die ein Arzt verordnet und die von examinierten Pflegefachkräften zu Hause durchgeführt werden. Die Kosten übernimmt in der Regel die Krankenkasse (SGB V).
Teil unseres Versorgungsangebots im Berliner Norden.
Im Detail
Das leisten wir für Sie
Nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei einer chronischen Erkrankung müssen viele Behandlungen zu Hause weitergeführt werden. Unsere examinierten Pflegefachkräfte übernehmen diese ärztlich verordneten Maßnahmen zuverlässig, hygienisch einwandfrei und genau nach Verordnungsplan.
- Medikamentengabe und -management (Stellen und Verabreichen)
- Injektionen, z. B. Insulin und Heparin
- Blutdruck-, Blutzucker- und Vitalzeichenkontrolle
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Verbandwechsel und Wundversorgung
- Versorgung von Kathetern, Stoma und Portsystemen
- Dekubitus- und Thromboseprophylaxe
- Medikamenten- und Schmerzmittelmanagement
Häufige Fragen
Fragen zu Behandlungspflege
Was bedeutet Behandlungspflege?
Behandlungspflege umfasst alle medizinisch-pflegerischen Maßnahmen, die ein Arzt verordnet und die von examinierten Pflegefachkräften zu Hause durchgeführt werden. Die Kosten übernimmt in der Regel die Krankenkasse (SGB V).
Wer übernimmt die Kosten für Behandlungspflege?
Verordnung durch den Haus- oder Facharzt („Häusliche Krankenpflege"). Die Abrechnung erfolgt direkt mit Ihrer Krankenkasse (SGB V) – für Sie meist kostenfrei.
Brauche ich für die Behandlungspflege eine ärztliche Verordnung?
Ja. Behandlungspflege wird vom Haus- oder Facharzt verordnet (Verordnung häuslicher Krankenpflege, Muster 12) und von der Krankenkasse genehmigt. Gerne unterstützen wir Sie bei den Formalitäten.
Wie lange gilt eine Verordnung?
Verordnungen sind in der Regel befristet und werden bei weiterem Bedarf vom Arzt verlängert. Wir behalten die Fristen im Blick und weisen rechtzeitig auf eine Folgeverordnung hin.
Weitere Leistungen
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