Ein Pflegegrad ist der Schlüssel zu den Leistungen der Pflegekasse. Wer im Alltag dauerhaft auf Unterstützung angewiesen ist, sollte ihn beantragen – der Weg dorthin ist einfacher, als viele denken. Hier erfahren Sie, wie das Verfahren abläuft und worauf es ankommt.
In fünf Schritten zum Pflegegrad
1. Antrag bei der Pflegekasse stellen
Der Antrag ist formlos möglich – telefonisch, schriftlich oder online bei der Pflegekasse, die bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt ist. Ein kurzer Satz genügt: „Ich beantrage Leistungen der Pflegeversicherung." Die Kasse sendet Ihnen anschließend ein Antragsformular zu.
2. Den Begutachtungstermin vorbereiten
Nach dem Antrag beauftragt die Pflegekasse eine Begutachtung. Bereiten Sie sich gut vor: Sammeln Sie Arztberichte, Medikamentenpläne und eine Liste der Hilfsmittel. Besonders hilfreich ist ein Pflegetagebuch (siehe unten).
3. Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD)
Eine Gutachterin oder ein Gutachter besucht Sie zu Hause und prüft, wie selbstständig Sie den Alltag bewältigen. Wichtig: Schildern Sie Ihre Situation ehrlich an einem „normalen" Tag – nicht besser, als sie ist.
4. Bescheid der Pflegekasse
Auf Basis des Gutachtens teilt Ihnen die Pflegekasse den Pflegegrad (1 bis 5) schriftlich mit. Die Leistungen gelten rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung.
5. Bei Ablehnung: Widerspruch einlegen
Sind Sie mit der Einstufung nicht einverstanden, können Sie innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen. Lassen Sie sich das Gutachten zusenden, um die Begründung nachvollziehen zu können.
Wie läuft die Begutachtung ab?
Grundlage ist das sogenannte Neue Begutachtungsassessment (NBA). Bewertet wird, wie selbstständig Sie in sechs Lebensbereichen sind – darunter:
- Mobilität (z. B. Aufstehen, Treppensteigen)
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung (z. B. Waschen, Anziehen, Essen)
- Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Aus der Bewertung ergibt sich ein Gesamtwert, der über den Pflegegrad entscheidet. Es zählt also nicht allein die körperliche Einschränkung, sondern die gesamte Selbstständigkeit.
Tipps für den Begutachtungstermin
- Führen Sie ein bis zwei Wochen vorher ein Pflegetagebuch, das den täglichen Hilfebedarf dokumentiert.
- Sorgen Sie dafür, dass eine vertraute Person beim Termin dabei ist.
- Verschweigen Sie nichts aus Stolz – auch nicht, wo es „eigentlich noch geht".
- Halten Sie Arztberichte, Diagnosen und Medikamentenpläne bereit.
Gut zu wissen
Ein anerkannter Pflegegrad eröffnet je nach Stufe verschiedene Leistungen – von Pflegegeld und Pflegesachleistungen über den Entlastungsbetrag bis zu Zuschüssen für Hilfsmittel und Wohnraumanpassung. Wie diese Leistungen aussehen, lesen Sie in unserem Beitrag zu Pflegekosten & Pflegegrad. Gerne unterstützen wir Sie auch persönlich bei der Vorbereitung – sprechen Sie uns einfach an.