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Ratgeber

Häusliche Krankenpflege (§ 37 SGB V): ärztlich verordnete Pflege zu Hause

Ärztlich verordnete Behandlungspflege zu Hause: Was sie umfasst, wie die Verordnung läuft und wer zahlt.

Fachlich verantwortlich: Dr. Jan Basche, Geschäftsführer Stand: Mai 2026

Nach einer Operation, im Krankheitsfall oder bei chronischen Erkrankungen müssen viele medizinische Maßnahmen zu Hause fortgeführt werden. Die häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V macht das möglich – verordnet vom Arzt und durchgeführt von examinierten Pflegefachkräften in den eigenen vier Wänden.

Was umfasst die häusliche Krankenpflege?

Im Mittelpunkt steht die Behandlungspflege – also medizinisch notwendige Maßnahmen auf ärztliche Anordnung. Typische Leistungen sind:

  • Medikamentengabe und Medikamentenmanagement
  • Injektionen (z. B. Insulin) und Blutzuckerkontrolle
  • Verbandwechsel und moderne Wundversorgung
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Versorgung von Kathetern, Stoma oder Portsystemen

In bestimmten Fällen kann die Krankenkasse vorübergehend auch Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung übernehmen – etwa, wenn keine andere Person im Haushalt die Versorgung sicherstellen kann.

So läuft die Verordnung ab

1. Ärztliche Verordnung

Ihr Haus- oder Facharzt stellt eine „Verordnung häuslicher Krankenpflege" aus (Formular Muster 12) und legt fest, welche Maßnahmen wie oft nötig sind.

2. Einreichen bei der Krankenkasse

Die Verordnung wird bei der Krankenkasse eingereicht. Gerne übernehmen wir diesen Schritt für Sie.

3. Genehmigung und Start

Nach der Genehmigung beginnt die Versorgung durch unsere Pflegefachkräfte – zuverlässig und genau nach Verordnungsplan.

Wer trägt die Kosten?

Die Kosten der häuslichen Krankenpflege übernimmt die Krankenkasse (SGB V). Für Erwachsene fällt eine gesetzliche Zuzahlung an (10 % für die ersten 28 Tage im Jahr sowie 10 € je Verordnung). Wer die individuelle Belastungsgrenze erreicht, kann sich befreien lassen. Die Abrechnung läuft direkt zwischen uns und Ihrer Kasse.

Welche dieser Leistungen wir konkret übernehmen, sehen Sie auf unseren Seiten zur Behandlungspflege, zum Wundmanagement und zur diabetologischen Fachpflege.

Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Sozial- oder Pflegeberatung. Gesetzliche Leistungen und Beträge (Stand 2025) werden regelmäßig angepasst – die für Sie gültigen Werte erfahren Sie bei Ihrer Pflege- bzw. Krankenkasse oder in einem persönlichen Gespräch mit uns.

Häufige Fragen

Brauche ich für die häusliche Krankenpflege einen Pflegegrad?

Nein. Häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V ist eine Leistung der Krankenkasse und unabhängig von einem Pflegegrad. Sie wird ärztlich verordnet – einen Pflegegrad benötigen Sie dafür nicht.

Wie lange wird häusliche Krankenpflege verordnet?

Die Erstverordnung ist meist auf einige Tage bis Wochen befristet. Besteht der Bedarf weiter, stellt der Arzt eine Folgeverordnung aus. Wir behalten die Fristen für Sie im Blick.

Welche Zuzahlung fällt an?

Erwachsene zahlen in der Regel 10 % der Kosten für die ersten 28 Tage im Kalenderjahr sowie 10 € je Verordnung. Wer die jährliche Belastungsgrenze erreicht, kann sich von Zuzahlungen befreien lassen.

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Ein kostenloses, unverbindliches Beratungsgespräch klärt alle Fragen zu Leistungen, Pflegegrad und Kosten – gerne bei Ihnen zu Hause.