Nach einer Operation, im Krankheitsfall oder bei chronischen Erkrankungen müssen viele medizinische Maßnahmen zu Hause fortgeführt werden. Die häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V macht das möglich – verordnet vom Arzt und durchgeführt von examinierten Pflegefachkräften in den eigenen vier Wänden.
Was umfasst die häusliche Krankenpflege?
Im Mittelpunkt steht die Behandlungspflege – also medizinisch notwendige Maßnahmen auf ärztliche Anordnung. Typische Leistungen sind:
- Medikamentengabe und Medikamentenmanagement
- Injektionen (z. B. Insulin) und Blutzuckerkontrolle
- Verbandwechsel und moderne Wundversorgung
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Versorgung von Kathetern, Stoma oder Portsystemen
In bestimmten Fällen kann die Krankenkasse vorübergehend auch Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung übernehmen – etwa, wenn keine andere Person im Haushalt die Versorgung sicherstellen kann.
So läuft die Verordnung ab
1. Ärztliche Verordnung
Ihr Haus- oder Facharzt stellt eine „Verordnung häuslicher Krankenpflege" aus (Formular Muster 12) und legt fest, welche Maßnahmen wie oft nötig sind.
2. Einreichen bei der Krankenkasse
Die Verordnung wird bei der Krankenkasse eingereicht. Gerne übernehmen wir diesen Schritt für Sie.
3. Genehmigung und Start
Nach der Genehmigung beginnt die Versorgung durch unsere Pflegefachkräfte – zuverlässig und genau nach Verordnungsplan.
Wer trägt die Kosten?
Die Kosten der häuslichen Krankenpflege übernimmt die Krankenkasse (SGB V). Für Erwachsene fällt eine gesetzliche Zuzahlung an (10 % für die ersten 28 Tage im Jahr sowie 10 € je Verordnung). Wer die individuelle Belastungsgrenze erreicht, kann sich befreien lassen. Die Abrechnung läuft direkt zwischen uns und Ihrer Kasse.
Welche dieser Leistungen wir konkret übernehmen, sehen Sie auf unseren Seiten zur Behandlungspflege, zum Wundmanagement und zur diabetologischen Fachpflege.